Das Mietrecht ist im Wesentlichen in §§ 535ff BGB geregelt. Die Regelungen zur Pacht finden sich in §§ 581ff BGB und verweisen, mit Ausnahme für den Landpachtvertrag, auf die mietrechtlichen Normen, soweit nicht in §§ 582 bis 584b BGB abweichendes geregelt wurde. Von daher können die mietrechtlichen Entscheidungen meist auch auf Pachtverhältnisse (mit Ausnahme dem Landpachtvertrag) übertragen werden.
Das Miet-/Pachtrecht ist ein schier unendliches Thema, bei dem es auch häufig zu Änderungen in der Rechtsprechung kommt, nicht nur in Folge von Gesetzesänderungen. Von daher haben wir hier auch eine Untergliederung zu Themenbereichen vorgenommen (es kann hier zu Überlappungen von Themenbereichen führen, auch können sich einzelne Entscheidungen auf der Hauptseite "Mietrecht/Pacht" befinden, da sie vor Anlegung der Unterseite bereits eingestellt wurden) :