Das Ehe- und Familienrecht spielt, ohne dass wir es häufig merken, einen wesentlichen Bestandteil im Rechtsleben dar. Eine Entscheidung des BGH zu § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs) vom 18.02.2018 - 12 ZR 94/17 - hat uns veranlasst, diese Rubrik neu aufzunehmen. Es geht hier mehr als um Scheidungsrecht mit Versorgungsausgleich pp., Sorgerecht - es geht um den gesamten Komplex des gemeinschaftlichen Lebens in einer Ehe mit seinen vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten und auch Konsequenzen.
Ferner haben wir in dieser Rubrik das Betreuungsrecht aufgenommen, dem eine immer größere Bedeutung zukommt. Letztlich geht es um das Recht des Betreuten, welches über die Betreuung eingeschränkt wird.
Die Entscheidungen sind auf den Unterseiten
besprochen.