Pflichtteilsstrafklausel modifiziert und Berichtigung des Grundbuchs

Kammergericht, Beschluss vom 28.01.2025 - 1 W 37/25 -

 

Die Pflichtteilsstrafklausel soll dazu dienen, einen gesetzlichen Erben bei Versterben des ersten Erblassers nicht von seinem Pflichtteilsrecht Gebrauch zu machen, indem er für diesen Fall auch für den zweiten Erbgang auf seinen Pflichtteilsanspruch beschränkt wird. Beinhaltet das notarielle Testament eine solche Klausel, ist zur Grundbuchberichtigung (Umschreibung auf Erben) ein Erbschein erforderlich.

 

Enthält die Pflichtteilsstrafklausel in dem gemeinschaftlichen Testament die Regelung, dass der Verlust der Schlusserbenstellung (durch Beschränkung auf den Pflichtteil) nur eintritt, wenn der überlebende Ehegatte neu testiert, bedarf es nur dann der Vorlage eines Erbscheins, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein neues Testieren des überlebenden Ehegatten vorliegen; die Möglichkeit eines neuen Testaments durch diesen reicht nicht aus.

 


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