OLG Brandenburg, Urt. vom 03.09.2024 - 6 U 79/23 -
Muss der Verkäufer den vom Staat gezahlten Umweltbonus an den Käufer bei Rückabwicklung des Kaufvertrages erstatten ?
Nach § 346 Abs. 1 BGB sind im Falle eines Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Zu den vom Verkäufer empfangenen Leistungen gehört der Kaufpreis. Da der Käufer die staatliche Förderung iSv. erst nach Zulassung des Fahrzeuges beantragt und bewilligt erhält wird deutlich, dass Empfänger der Käufer ist, der Verkäufer nur den Kaufpreis erhält und sich die Rechtsfolgen aus einer z.B. zu kurzen Haltedauer nach den Förderrichtlinien das Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Fördergeber betrifft., mithin die Förderung Teil des vom Käufer zu zahlenden Kaufpreises ist.