BGH, Urteil vom 16.07.2024 - II ZR 100/23 -
Die zum Personengesellschaftsrecht entwickelten Grundsätze zur Behandlung von Beschlussmängeln gelten auch In der Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB).
Die Einberufung durch einen Unbefugten führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beschluss auch gefasst worden wäre, wenn von einem Berechtigten zur Gesellschafterversammlung eingeladen worden wäre. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Gesellschaft um eine personalistisch geführte Gesellschaft handelt.
Kommentare: 0