Kein Anscheinsbeweis für Zugang einer einfachen E-Mail

OLG Rostock, Hinweisbeschluss vom 3.4.2024 - 7 U 2/24 -

 

Ist die Absendung einer E-Mail unstreitig (oder nachgewiesen) und erfolgt (auch unstreitig oder nachgewiesen) keine Nichtzustellungsbescheinigung beim Absender, liegen gleichwohl die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis für den Zugang bei dem Adressaten nicht vor.  

 

Zum Nachweis des Zugangs einer entsprechenden Mail ist der Beweisantrag unzulässig, nach dem der angebliche Empfänger selbst seinen E-Mail-Account mit dem virtuellem Posteingangskorb und ggf. weiteren Ablageordnern (wie „Gelöschte Elemente“ o.ä.) zu Beweiszwecken zur Verfügung stellen müsste.

 


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