(Folgen der) Inhaltsänderung des Sondereigentums bei Zuschreibung von Miteigentumsanteilen

OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2022 - 15 W 271/22 -

 

Die Eintragung der neuen (separat übertragenen) Miteigentumsanteile im Grundbuch führt dazu, dass die auf dem bisherigen Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte sich auch auf den inhaltlich geänderten (neuen) Miteigentumsanteil erstrecken (Inhaltsänderung, § 877 BGB), ohne Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers und ohne neue Vollstreckungsunterwerfung.

 


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