Rückwärtsfahrt aus Garagenausfahrt und Mithaftung des Vorbeifahrenden

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2023 - 13 S 60/22 -

 

Kollidiert ein in einem verkehrsberuhigten Bereich ein vorbeifahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Garageneinfahrt rückwärts herausfahrenden Fahrzeug, liegt ein Verstoß des rückwärtsfahrenden Fahrzeuges gegen die Sorgfaltspflichten nach §§ 9 Abs. 5 StVO und 10 StVO (ggf. entsprechend im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO anwendbar) vor.

 

Ein Sorgfaltsverstoß des Vorbeifahrenden liegt dann vor, wenn er erkannt hat, dass ein Fahrzeug aus der Garageneinfahrt rückwärts herausfahren will, diesen dann bei der Weiterfahrt aber nicht beobachtet und bremsbereit ist.  Im Rahmen der Haftungsquote nach § 17 Abs. 1 StVG entfallen daher 20% Mithaftungsanteil auf den Rückwärtsfahrenden.

 


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