VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022 - 9 L 1698/22 -
Das EU-Emblem auf Kennzeichen darf nicht mit schwarzer Folie überzogen werden. Allgemein gilt, dass Kfz-Kennzeichen nicht mir Glas, Folie oder Ähnlichen ganz oder teilweise überdeckt werden dürfen, § 10 Abs. 2 S. 1 FZV.
Wird trotz Aufforderung zur Entfernung der Folie diese nicht entfernt, kann eine Betriebsuntersagung für das Kraftfahrzeug erfolgen.
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