Erschließung, § 123 BauGB: Anspruch bei (jahrelangen) Bestand eines Bebauungsplanes ?

BVerwG, Beschluss vom 15.06.2022 - 9 B 32.21 -

 

Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, § 123 Abs. 1 BauGB. Alleine der Umstand, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, begründet keinen Erschließungsanspruch, § 123 Abs. 3 BauGB.

 

Kommt die Gemeinde über Jahre ihrer Erschließungsaufgabe nach § 123 Abs. 1 BauGB nicht nach, verdichtet sich allerdings nach Treu und Glauben die gemeindliche Erschließungsaufgabe zu einem korrespondierenden Anspruch, jedenfalls dann, wenn sich die Gemeinde entscheidet, den Bebauungsplan nicht aufzuheben.

 


Kommentare: 0