BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - VII ZB 37/20 -
Bei einem Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach Eintragung einer Zwangshypothek bedarf es zur Zwangsvollstreckung daraus eines Duldungstitels gegen den neuen Eigentümer:
Amtliche Leitsätze:
1. Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek setzt gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Grundstücks auch nach der Einfügung von § 867 Abs. 3 ZPO die Erwirkung eines Duldungstitels gemäß § 1147 BGB voraus.
2. Eine Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber nach § 727 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht.