OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2020 - 8 UF 115/19 -
Die Eheleute können den Zugewinnausgleich für den Fall einer Scheidung insgesamt wirksam ausschließen.
Eine Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch Ehevertrag dahingehend, dass das Betriebsvermögen einschl. des gewillkürten Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird, ist wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.07.2013 – XII ZB 143/12 -).
Ist das Betriebsvermögen wirksam aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen worden, besteht bezüglich diesem kein Anspruch auf Auskunftserteilung.
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