Der Verfasser stellt seit Jahren immer wieder fest, dass über Gerichtsvollzieher beauftragte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nur sehr zögerlich bearbeitet werden. Aktuell wandte er sich daher auch an das Hessische Ministerium der Justiz, nachdem vom aktuell zuständigen Amtsgericht Personalknappheit (auch bedingt durch langfristige Erkrankungen) geltend gemacht wurde. Die Antworten darauf waren wenig erfreulich und lassen auch für die Zukunft nicht die Hoffnung auf Verbesserung zu. Schuld sei das (auf Bundesratsinitiative mit Unterstützung des Landes Hessen) in 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Sachaufklärung, welches zur Beschleunigung und Erhöhung der Effektivität beitragen sollte. Leider ist gerade dies nicht nur nicht eingetreten, sondern führte letztlich zur Verlangsamung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Die Gerichtsvollzieher sind nicht mehr in der Lage, diesen Anforderungen in zumutbarer Zeit zu entsprechen. Personelle Maßnahmen werden nur in nicht ausreichendem Maß getroffen (für das Haushaltsjahr 2018/19 wurden für 2018 nur 8 Stellen für den Vorbereitungsdienst für Gerichtsvollzieher vorgesehen). Effektive Abhilfe scheint nicht geplant.