Wird die Hauptforderung des titulierten Anspruchs gezahlt und geht daher unter, wird die bereits daraus begründete Nebenforderung in Form einer (Verzugs-) Zinsforderung zur neuen Hauptforderung. Erfolgt die Ausgleichung der ursprünglichen Hauptforderung nur teilweise, werden die auf diesen Teil beruhenden Zinsen ebenfalls zur Hauptforderung.
Die Zinsforderung kann kapitalisiert werden und es kann (liegt ihr Wert über € 750,00) beantragt werden, für die nunmehr als Hauptforderung zu behandelnde Zinsforderung eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 Wx 250/18 -
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