Im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan ist jeder Eigentümer eines Grundstücks klagebefugt, wenn sein Grundstück im Plangebiet liegt und vom Plan betroffen ist, unabhängig davon, ob eine wesentliche oder nur unwesentliche Betroffenheit besteht.
BVerwG, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 BN 17.17 -
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