Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrages über Werbeflächen (an einem Auto) ist wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig fest steht, bis wann die Kündigung spätestens zur Abwendung der Verlängerung ausgesprochen werden muss.
Eine Unsicherheit lässt sich auch aus dem Vertragsinhalt und seinen Umständen nicht auflösen, wenn das tatsächliche Verhalten des Gläubigers sich mit den tatsächlichen Angaben und Möglichkeiten im Vertrag nicht deckt.
BGH, Urteil vom 13.03.2018 - XII ZR 31/17 -
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