Eine automatische Verlängerungsklausel eines Werbevertrages ist ebenso wie die Kündigungsklausel wegen fehlender Transparenz gem. § 307 BGB unwirksam, wenn sich nach dem Inhalt der Klauseln der Vertragsbeginn für die Berechnung der Laufzeit und Kündigungsfrist nicht eindeutig feststellen lässt.
BGH, Urteil vom 25.10.2017 - XII ZR 1/17 -
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