Migräne und darauf basierende (Spannungs-) Kopfschmerzen rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Fitnessstudiovertrages nicht, da sich medizinisch nicht feststellen lässt, dass ursächlich das Fitnesstraining ist. Wenn gar der Nutzer weiterhin joggt, wäre es ihm zudem auch möglich, im Fitnessstudio statt Kraftsport auf Laufband, Ergometer etc. Gerätetraining zu machen.
AG Geldern, Urteil vom 07.02.2018 - 17 C 205/16 -
Kommentar schreiben