Vermieterpfandrecht an Fahrzeugen bei Insolvenz des Mieters

Fahrzeuge auf einem Betriebsgrundstück unterliegen dem Vermieterpfandrecht. Im Falle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mieters gilt dies insoweit, als sie sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dort befinden und nicht bestimmungsgemäß (so Kundenbesuche) außerhalb des Mietgrundstücks  sind.

 

 

BGH, Urteil vom 06.12.2017 - XII ZR 95/16 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0