Mindestlohn: Zur Anrechnung von Prämien

Für die Feststellung, ob der Arbeitgeber den Mindestlohn nach dem MiLoG zahlt, sind neben der eigentlichen Gehaltszahlung auch Prämienzahlungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn diese im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung und auf Grund einer solchen und nicht unabhängig davon resp. auf Grund einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung erfolgen.

 

 

BAG, Urteil vom 08.11.2017 - 5 AZR 692/16 -


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