Der Verweis auf eine freie Werkstatt bzw. (bei fiktiver Abrechnung) auf die Kosten einer freien Werkstatt ist dann möglich, wenn der Geschädigte nicht regelmäßig sein Fahrzeug (auch innerhalb der Wartungsintervalle) zur Reparatur und Inspektion in eine markengebundene Fachwerkstatt verbringt. Dem Geschädigten obliegt eine sekundäre Darlegungslast.
LG Freiburg, Urteil vom 09.05.2017 - 9 S 6/17 -
Kommentar schreiben