Eine Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main soll ab Januar 2018 auf Antrag der Parteien auf englisch verhandeln. Damit soll für den Gerichtsstandort infolge des Brexit geworben werden. Der Umstand, dass Verfahren vor dem Landgericht häufig, insbesondere bei umfassenden Beweisaufnahmen, sehr lange dauern, da zwischen den einzelnen Terminen wegen Überlastung des Gerichts mehrere Monate liegen, wird hierbei ebenso wenig berücksichtigt, wie der Umstand, dass z.B. bei Notwendigkeit der Vernehmung ausländischer Zeugen diese evtl. in ihrem Heimatland (da sie nicht anreisen müssen) vernommen werden müssen (was naturgemäß erhebliche Verzögerungen des Verfahrens bedeutet) oder gar ausländisches Recht qua Rechtswahl der Parteien anzuwenden ist, was zur Nachfrage/Prüfung der entsprechenden Rechtsnormen durch Sachverständige oder, im Rahmen des Rechts der EU-Staaten, Anfrage bei den obersten Gerichten des fraglichen Landes und damit ebenfalls zu Verzögerungen führt. Die Werbung des Landgerichts für mehr Verfahren ist angesichts der gegebenen Ausstattung des Gerichts im Hinblick auf die regelmäßige Langwierigkeit derselben dort unverständlich.
Pressemitteilung LG Frankfurt am Main, 02.11.2017
Kommentar schreiben