Eigentümers Herausgabeklage eines Fahrzeugs vom Kfz-Werkunternehmer und dessen Besitzrecht bei Werkstattauftrag durch einen Dritten

Der BGH hat in dieser Entscheidung, ausdrücklich bezogen auf das Werkvertragsrecht , festgehalten, dass

 

  1. der Besteller der Werkleistung bei einer Probefahrt nicht Besitzdiener des Werkunternehmers ist,
  2.  die Übergabe des Fahrzeugschlüssels an den Besteller für die Probefahrt noch keine Aufgabe des eigenen Besitzwillens des Werkunternehmers darstellt,
  3. das Werkunternehmerpfandrecht nicht entsteht, wenn der Besteller nicht Eigentümer ist,
  4.  eine Haftung des Werkunternehmers nach § 990 BGB ausscheidet, wenn er bei Erwerb in gutem Glauben war und nicht später erfuhr, dass er zum Besitz nicht berechtigt war.

BGH, Urteil  vom 17.03.2017 -  V ZR 70/16 - 

 


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