Gewährleistungsausschluss und Rechtsmängelfreiheit bei Kaufvertrag über gebrauchtes Fahrzeug

Die Ausschreibung eines Fahrzeuges in dem SIS-Fahndungssystem stellt sich bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagens als Rechtsmangel dar, § 435 BGB. Ist ein umfassender Gewährleistungsausschluss vereinbart, aber im Vertrag auch erklärt, dass Rechte Dritter am Fahrzeug nicht bestehen, ist im Rahmen der Auslegung (auch einer Individualvereinbarung) davon auszugehen, dass lediglich die Sachmängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen werden sollte, nicht auch seine Rechtsmängelhaftung.

 

 

BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0