Eine zeitlich befristete Hauptvollmacht bedingt nicht notwendig eine zeitliche Befristung einer darauf zulässig erteilten Unter- oder Belastungsvollmacht, wenn diese ersichtlich vom Willen des Vollmachtgebers in Ansehung der gewollten Abwicklung des vom Hauptbevollmächtigten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nach der Interessenslage gewollt ist.
KG, Beschluss vom 14.02.2017 – 1 W 20/17 -
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