Bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag hat das Gericht in die Sachprüfung einzutreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist, wenn der Auftragnehmer erbrachte Leistungen prüfbar abgerechnet hat und der Auftraggeber substantiiert bestreitet, wobei er zum Bestreiten keine vollständige Gegenrechnung aufstellen muss.
BGH, Urteil vom 25.08.2016 – VII ZR 193/13 –
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