Bei Abschluss eines Vertrages im elektronischen Weg und der Abwicklung desselben auf diesem Weg (hier: Partnerschaftsvermittlungsvertrag über eine Internetseite) darf in den AGB nicht für die Kündigung desselben die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gefordert werden. Dies verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.
BGH, Urteil vom 14.07.2016 - III ZR 387/15
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