Der Gesetzgeber hat die vom BVerfG gesetzte Frist zur Reform des als verfassungswidrig eingestuften Erbschaftsteuergesetzes zum 30.06.2016 verstreichen lassen. Ein Entwurf, über den sich die Parteien streiten, sieht eine Rückwirkung auf den 30.06.2016 vor. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit einer Rückwirkung und mit der Frage, welche Möglichkeiten heute der Unternehmer noch für eine jetzige Regelung der Unternehmensnachfolge hat.
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