Verkehrsunfall: Begegnungsverkehr auf schmaler Straße und Haftungsquotelung

Kommt es auf einer schmalen Straße zu einem Unfall dadurch, dass ein Fahrzeug ausweicht, und fuhren beide Fahrzeuge zügig, obwohl der Abstand zwischen den Fahrzeugen unter Berücksichtigung auch eines notwendigen Abstandes zum jeweiligen rechten Fahrbahnrand nur 1 m, liegt nicht nur eine Gefährdungshaftung beider beteiligter Fahrzeuge vor, sondern auch eine Verschuldenshaftung wegen Verstoßes gegen den Sorgfaltsmaßstab des § 1 Abs. 2 StVO. Der Schaden wäre in diesem Fall zu je 50% zu quoteln, auch wenn es nicht zu einer Berührung der Fahrzeuge kam.

 

 

OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2016 – 9 U 59/14 - 


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