Haftung für nicht selbst getätigte Angaben für Angebote auf Onlineplattformen

Wer eine Internetplattform wie Amazon nutzt, haftet selbst bei nicht von ihm zu vertretenen Falschangaben (so bezüglich von Verstößen gegen das Markenzeichengesetzt oder Wettbewerbsverstößen). Er ist verpflichtet, seine Anzeigen auf der Plattform auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und auf darauf hinzuwirken.

 

 

BGH, Urteile vom 03.03.2016 - I ZR 140/14 -  und  - I ZR 110/15 -


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