Die Verlegung einer Abwasserversorgung über ein Nachbargrundstück, ohne dass dies vertraglich vereinbart wurde oder für den Erwerber bei Vertragsabschluss sonstwie ersichtlich wäre, stellt sich als Mangel des Vertrages des Erwerbers mit dem Bauträger dar und begründet einen Erfüllungsanspruch auf direkten Anschluss an die öffentliche Kanalisation vom Kaufgrundstück aus.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 – 21 U 125/12 -
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