Der Inhaber eines Kundenparkplatzes kann ein dort über die ausgeschilderte Parkzeit hinaus abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters im Wege der Selbsthilfe abschleppen lassen.
BGH, Urteil vom 11.03.2016 – V ZR 102/15 -
Der Inhaber eines Kundenparkplatzes kann ein dort über die ausgeschilderte Parkzeit hinaus abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters im Wege der Selbsthilfe abschleppen lassen.
BGH, Urteil vom 11.03.2016 – V ZR 102/15 -
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