Versicherungsschutz im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht nicht für Haftpflichtansprüche von geschädigten Angehörigen, die im Rahmen Tierhalterhaftpflichtversicherung im Hinblick auf Haftpflichtansprüche Dritter mitversichert sind.
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 07.10.2015 – 20 U 157/15 -
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