Ist ein nicht überdachter Innenhof von Räumen eines Sondereigentums umschlossen und nur durch dieses bestimmungsgemäß zu betreten, kann dieser Innenhof selbst auch Sondereigentum gem. § 3 Abs. 1 WEG sein.
OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 – 15 W 398/15 -
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