Einkommensteuer: Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Ein Notrufsystem mit 24-Stunden-Rufbereitschaft in einer Seniorenwohnung stellt eine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG dar.

 

 

BFH, Urteil vom 03.09.2015 – VI R 18/14 -


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