Die automatische generierte Bestätigungs-Mail, die mit Werbung versehen ist, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht des Empfängers, wenn dieser dem nicht zuvor zugestimmt hat, und ist nach §§ 823, 1004 BGB zu unterlassen.
BGH, Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 134/15 -
Kommentar schreiben