Fitness: Keine fristlose Kündigung bei Umzug wegen  gesundheitlicher Probleme auf Grund familiärer und finanzieller Probleme

Eine Kündigung wegen Umzugs zur 600km entfernt wohnenden Familie auf Grund von Depressionen aus familiären und finanziellen Gründen fällt in den Risikobereich des Kündigenden und stellt sich nicht als ein nach § 314 BGB beachtlicher Grund für die Kündigung eines Fitnessstudiovertrages dar.

 

AG Zweibrücken, Urteil vom 22.02.2016 – 2 C 523/15 -


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