Der Architekt ist grundsätzlich an einer Nachforderung nach Erteilung und Ausgleichung einer Schlussrechnung nicht gehindert, wenn zwar auch die Schlussrechnung auf einer Pauschalpreisvereinbarung beruht, diese aber unter den Mindestsätzen der HOAI liegt, es sei denn, der Auftraggeber habe sich darauf eingerichtet, alles gezahlt zu haben die Nachforderung würde für den Auftraggeber nach den Umständen des Einzelfalls eine unzumutbare Härte darstellen.
BGH, Urteil vom 19.11.2015 – VII ZR 151/13 -
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