Nachbarschaftsrecht: Laubbefall durch herüberhängende Äste

Der nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch setzt Überhangs von Ästen setzt eine wesentliche Beeinträchtigung voraus, die bei einem Überhang von zwei Metern und der dadurch bedingten Beschattung eines größeren Grundstücks (hier: 1.200m²) und dem gelegentlichen Herabfallen von Eicheln noch nicht, aber bei einem Anfall von 2cnm Laub und Nadeln im Jahr doch gegeben ist.

 

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.08.2015 – 5 U 109/13 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0