WEG: Instandhaltungsrücklage und Sachverständigenkosten

Kosten für die Feststellung eines Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen dürfen aus der Instandhaltungsrücklage im Beschlusswege entnommen werden. Es bleibt offen, ob allgemein Sachverständigenkosten qua Beschluss zu Lasten der Instandhaltungsrücklage entnommen werden dürfen.

BGH, Beschluss vom 11.06.2015 – V ZB 78/14 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0