Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters Teppichboden, auch wenn dieser (durch den Vermieter) erneuert werden muss, gegen Laminatboden austauschen.
LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 – 13 S 154/15 -
Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung des Mieters Teppichboden, auch wenn dieser (durch den Vermieter) erneuert werden muss, gegen Laminatboden austauschen.
LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 – 13 S 154/15 -
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