Eine Widerrufsbelehrung bei Verkäufen auf einer Verbrauchermesse (hier: Grüne Messe in Berlin) ist nicht erforderlich, wenn der Verbraucher mit dem Verkauf rechnen muss und sih bewusst dorthin begibt. Der Messestand ist ein beweglicher Geschäftsraum.
LG Freiburg, Urteil vom 22.10.2015 – 14 O 176/15 -
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