Zweitwohnungssteuer nicht gegen  eine GbR festsetzbar

Eine Zweitwohnungssteuer kann keiner GbR auferlegt werden. Gegen einen Gesellschafter derselben kann sie nur festgesetzt werden, wenn er entweder beherrschend in der Gesellschaft ist oder aber ein geschütztes (evtl. zeitlich beschränktes) Nutzungsrecht hat und während dieser Zeit die Wohnung auch als Zweitwohnung nutzt.

BayVGH, Urteil vom 29.07.2015 -  4 B 15.877 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0