Die Rückzahlung des Darlehens hindert nicht den Widerruf wegen Verwirkung, wenn es an einer wirksamen Widerrufsbelehrung ermangelte.
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2015 – 17 U 202/14 -
Die Rückzahlung des Darlehens hindert nicht den Widerruf wegen Verwirkung, wenn es an einer wirksamen Widerrufsbelehrung ermangelte.
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2015 – 17 U 202/14 -
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