Eine Löschung der sich in Liquidation befindlichen Gesellschaft ist erst möglich, wenn keine Steuerverfahren mehr offen sind.
OLG Hamm, Beschluss vom 1.7.2015 - 27 W 71/15 -
Eine Löschung der sich in Liquidation befindlichen Gesellschaft ist erst möglich, wenn keine Steuerverfahren mehr offen sind.
OLG Hamm, Beschluss vom 1.7.2015 - 27 W 71/15 -
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