Ein Anspruch auf Duldung von Arbeiten gegen den Fremdbesitzer, auch wenn er Nießbraucher ist, lässt sich für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aus § 14 WEG herleiten; in Betracht kommen könnte ein Anspruch aus § 1004 BGB, dessen Durchsetzung allerdings davon abhängt, dass zunächst dieser den Eigentümern individualrechtlich zustehende Anspruch vergemeinschaftet wird.
BGH, Urteil viom 10.07.2015 – V ZR 194/14 -
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