Bei Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung ist nicht die Gemeinschaft sondern der Käufer alleine aktivlegitimiert, Ansprüche wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer geltend zu machen. Die Regelungen des § 10 Abs. 3 S. 2 WEG, die bei Kauf vom Bauträger anzuwenden sind, greifen beim Kauf einer gebrauchten Wohnung unter Gewährleistungsausschluss und ohne Beschaffenheitsgarantie nicht.
BGH, Urteil vom 24.07.2015 - V ZR 167/14 -
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