Einkommensteuer: AfA auf Mieterbauten/-einbauten

Der Mieter/Pächter kann für eigene Bauten die reguläre AfA beanspruchen; eine schnellere Abschreibung scheidet aus, wenn der Vermieter/Verpächter verpflichtet ist, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Vergütung zu zahlen.

BFH, Urteil vom 19.06.2015 – III B 2/14 - 


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