Arbeitsrecht: Aufhebungsvereinbarung und Klageverzicht

Der Klageverzicht in einem standardisierten Aufhebungsvertrag unterliegt der Kontrolle nach § 307 BGB und ist dann unangemessen, wenn die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden durfte. 


BAG, Urteil vom 12.03.2015 - 6 AZR 82/14 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0