Grunderwerbsteuer: Zur Berechnung bei Kauf des Erbbaugrundstücks durch den Erbbauberechtigten

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich bei einem Erbbaugrundstück, welches der Erbbauberechtigte kauft, nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis. Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (Borrutau`sche Formel).

BFH, Urteil vom 06.05.2015 - II R 8/14 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0